Der Megatrend Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie hat nach einem ersten Hype in den Jahren 2016–2022 nun einen Dämpfer erlitten, der durch ein deutlich verändertes Marktumfeld, umfassende Regulatorik und veränderte Kundenwahrnehmung verursacht wurde.

Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren vorrangig bei regulatorischen Themen einen hohen Stellenwert erlangt. Damit die Chance nicht zum Risiko wird, sollten sich Asset Manager bei der Produktgestaltung mit der bestehenden und kommenden Regulatorik intensiv auseinandersetzen. Als Ausschnitt aus der Vielzahl von Regelungen sind zu nennen:

Benchmark-Verordnung

  • Entwicklung von Klimabenchmarks, die auf ein Erreichen des 1,5-Grad-Ziels und Klimaneutralität bis 2050 hinwirken
    • EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel (EU CTB)
    • Paris-abgestimmter EU-Referenzwert (EU PAB)
  • Voraussetzungen: Transitionsziele, Offenlegung von Scope 1–3 & kontinuierliche Emissionsreduktion, geringere Emissionen als Anlageuniversum, Ausschlusskriterien (EU-Taxonomie, fossile Branchen)
  • ESG-Offenlegungspflichten für alle Benchmark Administratoren zur Berücksichtigung von ESG-Risiken (außer Zins- und Währungsbenchmarks), Beitrag zur CO₂-Reduktion und Negativerklärung bei Nicht-Berücksichtigung (außer Zins- und Währungsbenchmarks)

ESMA-Leitlinie für Fondsnamen

  • Anwendung für neue Fonds ab Ende 11/2024 und für bereits aufgelegte Fonds ab Ende 05/2025
  • Unterscheidung zwischen den drei Kategorien a) Transition, Soziales, Governance, b) Umwelt, Impact, c) Nachhaltigkeit
  • Fonds müssen >80 % in Nachhaltigkeitsthemen entsprechend ihrer Benennung investieren (z. B. ökologische Nachhaltigkeit)
  • Zusätzlich sind Mindestausschlüsse entsprechend der PAB (b und c) bzw. der strengeren CTB (a) anzuwenden, davon können auch Green Bonds aus den entsprechenden Branchen betroffen sein
  • Nachhaltige Investition (SFDR) in bedeutendem Umfang für (c)

Aktivitäten zur Vermeidung von Greenwashing

  • 06/2024: Veröffentlichung des Abschlussberichtes der ESAs zum Status und künftigem Umgang mit Greenwashing
  • Schlussfolgerung: Das bestehende EU-Regelwerk reicht aus, eine eigene Greenwashing-Regulierung ist nicht erforderlich
  • Vorschläge zum weiteren Vorgehen:
    • Entwicklung sektorspezifischer Leitlinien sowie quantitative Risikoindikatoren
    • Aufbau eines kontinuierlichen aufsichtlichen Monitorings (inkl. Nutzung von NLP-SupTech)
    • Aufbau zusätzlicher Ressourcen aufseiten der nationalen Aufsichtsbehörden

Consileon hat bereits im Jahr 2018 ein Kompetenzteam gegründet, das sich intensiv mit den Fragen zur Nachhaltigkeit im Finanzmarkt auseinandersetzt. Sprechen Sie unsere Experten an!