Regulatorische Vorgaben klingen nach lästiger Pflicht, bergen aber oft Geschäftschancen.
Wir helfen Ihnen, Rechtsvorschriften in innovative Dienste umzumünzen. Beispiel Zentralverwahrerverordnung (CSD-Verordnung). Was diese mit Ihnen zu tun hat? Mehr als Sie vermuten: Wer Wertpapiere handelt, wird sich mit der Verordnung auseinandersetzen müssen, wobei die Regeln je nach Wertpapiergattung und Handelsplatz differieren. Ein Zentralverwahrer (central securities depository, CSD) ist ein Unternehmen, das Finanzinstrumente wie Aktien oder Anleihen für die Inhaber beziehungsweise deren Banken lagert und ergänzende Dienste anbietet. Gerät ein Verkäufer gegenüber dem Zentralverwahrer in Verzug, so drohen ihm künftig auch dann Sanktionen , wenn das Geschäft nicht über einen zentralen Kontrahenten (central counterparty, CCP) läuft, etwa ein Clearinghaus. Zudem müssen Marktteilnehmer aus der EU für den Verzugsfall einen neutralen Buy-in-Agenten als alternativen Lieferanten des Wertpapiers benennen. Teilnehmer, die mit einem externen Buy-in-Service arbeiten, kommen dieser Rechtspflicht nach und mildern etwaige Strafen ab.
Betreiben Sie einen globalen Verwahrdient mit großem Lagerstellennetz? Dann könnten Sie für die Trader und Broker unter Ihren Kunden auch als Buy-in-Agent tätig werden.