Am 22. und 23. April fand der Deutsche Bankentag am Berliner Westhafen statt. Consileon war auch wieder mit an Bord. Das diesjährige Motto: „Navigieren durch unruhige Zeiten“.

Die Veranstaltung bot eine einzigartige Plattform für Diskussionen über aktuelle Herausforderungen und Chancen, denen sich die Bankenlandschaft gegenübersieht. Von regulatorischen Entwicklungen bis hin zu technologischen Innovationen wurden verschiedene Themenbereiche beleuchtet, die für die Zukunft der Finanzbranche von entscheidender Bedeutung sind.

Auch unser Financial-Services-Team fungiert als Lotse und hilft beim Manövrieren durch unruhige Gewässer mithilfe von innovativen Lösungsansätzen mit Technikbezug. Beim Bankentag sprachen unsere ExpertInnen über „Sichere generative KI für effiziente Compliance“. So auch Julia Läßig mit ihrem Vortrag über den sicheren Einsatz von künstlicher Intelligenz in Banken. Der Fokus lag unter anderem auf dem erst kürzlich erlassenen EU-AI-Act.

Jetzt Vortrag als Video anfordern! Erfahren Sie mehr darüber, wie generative KI sicher in Banken eingesetzt werden kann, um gezielt Regulatorik-Anforderungen effizienter umzusetzen: Sichere KI für Compliance.

Das war der Deutsche Bankentag 2024

Der Deutsche Bankentag war eine ermutigende Veranstaltung, die verdeutlichte, dass die Finanzbranche weiterhin im Wandel begriffen ist und dass Chancen für Wachstum und Fortschritt bestehen. Wir sind dankbar für die Möglichkeit zur Teilnahme und freuen uns darauf, die Diskussionen und Erkenntnisse in unsere Strategie und unsere zukünftigen Initiativen einzubeziehen.

120 Teilnehmende, 3 Länder, über 600 Kilometer

Wir freuen uns, auch 2024 die Tour Eucor wieder als Sponsor zu unterstützen. Die Tour Eucor ist eine bemerkenswerte Initiative, die sich über fünf Tage erstreckt und Radbegeisterte aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz zusammenbringt, um zwischen 600 und 900 Kilometer entlang des Oberrheins zurückzulegen – alles aus eigener Muskelkraft und mit dem Geist der europäischen Einheit im Gepäck. Start ist in Karlsruhe – hier werden die Teilnehmenden nach der fünftägigen Tour vom 24. bis zum 29. Juni 2024 auch wieder eintreffen.

Diese von ehrenamtlichen Organisatoren geleitete Tour führt die Teilnehmenden entlang des Rheins und über die malerischen Gipfel der Vogesen, des Juras und des Schwarzwaldes. Unabhängig davon, ob sie auf Rennrädern, Mountainbikes oder Trekkingrädern unterwegs sind, haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, aus sechs verschiedenen Streckenvarianten zu wählen. Diese Vielfalt spiegelt sich auch im bunten internationalen Teilnehmerfeld wider, das aus Studierenden, Doktoranden, Professoren, Universitätsmitarbeitern und Alumni besteht.

Die Tour Eucor verkörpert die kulturelle Verbundenheit der gesamten Oberrheinregion. Durch interkulturellen Austausch, sportliche Herausforderungen und grenzüberschreitende Freundschaften wird diese Tour jedes Jahr zu einem einzigartigen Erlebnis.

Consileon ist stolz darauf, diese Initiative zu unterstützen und freut sich auf eine erfolgreiche und inspirierende Tour.

Wir sind begeistert verkünden zu dürfen, dass Consileon vom Handelsblatt in gleich fünf Kategorien als einer der Top IT-Dienstleister Deutschlands ausgezeichnet wurde:

Diese Anerkennung ist eine Bestätigung für unser Engagement und unseren Einsatz für erstklassige Dienstleistungen in der IT-Branche.

Wir möchten auch unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen von ajco, aye4fin, syracom und FiANTEC zu ihrem Erfolg gratulieren. Gemeinsam tragen wir dazu bei, die IT-Branche in Deutschland voranzutreiben und Innovation zu fördern.

So erfolgte die Bewertung

Das Handelsblatt Research Institute (HRI) führte für das Ranking „Handelsblatt Top-IT-Dienstleister“ zunächst eine umfassende Analyse durch. Über 3300 Fachkräfte aus 580 IT-Dienstleistungsunternehmen in Deutschland wurden identifiziert und in eine Peergroup eingeteilt. Anschließend wurden diese Unternehmen in ihren jeweiligen Beratungs- oder Tätigkeitsbereichen auf ihre Reputation hin befragt.

Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse objektiv und unvoreingenommen sind, wurden sowohl Bewertungen für das eigene Unternehmen als auch Stimmenkartelle ausgeschlossen. Nur Unternehmen, die eine Mindestanzahl unabhängiger Empfehlungen erhielten, wurden als renommiert eingestuft und in die Top-Liste des Handelsblatt Research Institute aufgenommen.

Diese Liste zeichnet die herausragendsten IT-Dienstleister aus verschiedenen Branchen und Tätigkeitsschwerpunkten aus. Neben der allgemeinen Auszeichnung wurden auch spezielle Empfehlungen für Branchen wie Automobil oder Finanz & Versicherung sowie für Schwerpunkte wie Künstliche Intelligenz oder die Implementierung und Wartung von Software vergeben.

Vielen Dank an das Handelsblatt für diese Ehre. Wir freuen uns über diese Auszeichnung und sehen sie als Ansporn, unseren Kunden auch weiterhin erstklassige Dienstleistungen anzubieten.

Consileon gehört erneut zu den Besten Beratern Deutschlands

Wer führt Unternehmen mit Kompetenz und Zuverlässigkeit durch turbulente Zeiten? Wer unterstützt seine Klienten bei den komplexen Herausforderungen der digitalen Transformation? Um diese Fragen zu beantworten, kürt das renommierte Wirtschaftsmagazin brand eins Jahr für Jahr die Spitzenkräfte unter den Unternehmensberatern in Deutschland. Bereits seit 2015 zählt Consileon zu den führenden Beratungshäusern und auch in diesem Jahr wurden unsere herausragenden Leistungen in folgenden Bereichen ausgezeichnet:

So erfolgt die Bewertung

Die Ermittlungen von Statista und brand eins basieren auf Experten- und Klientenbefragungen, die online durchgeführt wurden. Mehr als 1.600 Führungskräfte von Beratungshäusern sowie knapp 1.750 leitende Angestellte auf Kundenseite haben teilgenommen. Die befragten Unternehmensberater wurden ebenfalls gebeten, andere Unternehmen zu empfehlen, wobei Selbstnennungen ausgeschlossen waren. Hier erfahren Sie mehr zur Methodik.

Das Resultat: 300 Unternehmen und Beraternetzwerke haben es in diesem Jahr auf die Bestenliste geschafft und tragen stolz den Titel „Beste Unternehmensberater 2024“. Diese stammen aus insgesamt 17 Branchen und 21 Arbeitsbereichen. Consileon freut sich außerordentlich über die jüngsten Auszeichnungen. Es ist eine tolle Anerkennung für die Bemühungen aller ConsileanerInnen, die unseren Klienten täglich kompetent und zuverlässig zur Seite stehen.

Consileon freut sich außerordentlich über die jüngsten Auszeichnungen. Es ist eine tolle Anerkennung für die Bemühungen aller ConsileanerInnen, die unseren Klienten tagtäglich kompetent und zuverlässig zur Seite stehen.

Neue Regeln, neues Wachstum

Warum deutsche Unternehmen die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit als Innovations- und Wachstumsmotor sehen

Die EU hat einen neuen Meilenstein in der Unternehmensverantwortung gesetzt: Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 werden Unternehmen verpflichtet, jährliche Berichte über ihre ökologische, soziale und regelkonforme Führung vorzulegen – vergleichbar mit standardisierten Finanzkennzahlen. Für etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland wird dies zur neuen Realität. Der Kern dieser Berichtspflichten besteht aus 160 Kennzahlen, die es ermöglichen sollen, die Transformation der Unternehmen direkt miteinander zu vergleichen und ihre Fortschritte in Sachen Nachhaltigkeit zu messen.

Doch während die CSRD zweifellos einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortung in der Wirtschaft darstellt, sehen sich viele Manager mit einer zunehmenden Arbeitsbelastung konfrontiert. Die Anforderung, bis zu 1.300 Datenpunkte zu sammeln, verstärkt die grassierende ‚Reporting Fatigue‘. Insbesondere die Unklarheit über einige Kennzahlen im Detail macht die Umsetzung zusätzlich herausfordernd.

Trotz dieser Hindernisse stellt sich die Frage: Gibt es auch positive Aspekte der CSRD für Unternehmen? Können die neuen Regeln als Innovationstreiber dienen und Manager dazu motivieren, die nachhaltige Transformation ihrer Unternehmen voranzutreiben? Zusammen mit dem zentrum Nachhaltige Transformation (zNT) nehmen wir uns dieser Frage an und untersuchen, inwieweit die CSRD dazu beiträgt, einen Anreiz für eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu schaffen.

Über das zNT (zentrum Nachhaltige Transformation)

Das zentrum Nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga Hochschule Berlin ist Think Tank und Beratung. Seit 2022 entwickelt das zNT regelmäßig wissenschaftliche Interventionen, die sich mit der Lösung von Herausforderungen und Fragen beschäftigen, die die nachhaltige Transformation für Unternehmen und Politik mit sich bringen. Zudem ist zNT spezialisiert auf Strategie und Umsetzung von Stakeholder Management in Veränderungssituationen. Das zNT berät Unternehmen und Verbände dort, wo Lösungen mit messbaren Auswirkungen gebraucht werden, es aber oft noch keine Best Practices gibt. Mehr unter https://www.znt-berlin.com

Wie Digital Twins Geschäftsprozesse revolutionieren

Entdecken Sie die Welt der Digital Twins und wie diese Geschäftsprozesse erfolgreich transformieren können. Unser neues Whitepaper Daten zum Anfassen – Wie Digital Twins die Geschäftsprozesse revolutionieren gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in diese spannende Welt.

Digital Twins sind dynamische, digitale Abbilder von realen Objekten oder technischen Verfahren, die es Unternehmen ermöglichen, Anwendungsfälle zu simulieren, Prozesse zu optimieren und Innovationen zu testen. Vom Automobilbau über den Einzelhandel bis hin zur Medizin profitieren Unternehmen aller Branchen von den Möglichkeiten der Digital Twins.

Finden Sie heraus, wie digitale Zwillinge in der Autoindustrie zur Rationalisierung der Produktion beitragen, das Fahrerlebnis personalisieren und Konfiguratoren speisen. Entdecken Sie, wie Einzelhändler mithilfe digitaler Kopien in stationären Läden oder Webshops, Angebote und das Kauferlebnis auf ihre Zielgruppen zuschneiden können. Tauchen Sie ein in die Welt der Medizin, wo digitale Abbilder von Organen oder des gesamten Organismus die Diagnostik unterstützen und die Entwicklung von Medikamenten erleichtern.

Sie möchten erfahren, wie Ihr Unternehmen vom Einsatz von Digital Twins profitieren kann? Bestellen Sie unser Whitepaper und lassen Sie sich von praxiserprobten Lösungen und innovativen Ansätzen inspirieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den Transformationsprozess Ihres Unternehmens zu gestalten – vom Geschäftsmodell über die Technik bis hin zum Wandel der Betriebskultur.

Zusammenland ist eine Initiative der Medienhäuser Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, WirtschaftsWoche, Tagesspiegel und DIE ZEIT, welche ab dem 15. Februar bundesweit veröffentlicht wird. Die Kampagne stellt sich gegen jede Form von Hass, Rassismus und Faschismus und appelliert an den demokratischen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Gemeinschaft wird aufgerufen, sich zu engagieren und für Freiheit, Vielfalt und eine Willkommenskultur einzustehen, denn gerade Vielfalt ist unsere Stärke!

Mehr als 500 Unternehmen haben sich der Kampagne angeschlossen, darunter auch die Consileon Gruppe.

Wir bei Consileon leben diese Werte und positionieren uns klar gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hass. Wir treten ein für das, was uns alle verbindet: Menschlichkeit, Respekt und Würde.

Ob SAFe, Scrum oder OKR; viele Unternehmen durchlaufen eine agile Transformation, um die Innovations- und Time-to-Market-Anforderungen der VUCA-Welt zu erfüllen. Allerdings macht sich schnell Frustration breit, wenn die erwünschten Ergebnisse nicht innerhalb kurzer Zeit realisiert werden können. Hierfür gibt es viele Gründe, z. B. mangelnde Unterstützung durch das Management oder die Vernachlässigung des notwenigen kulturellen Wandels. Das häufigste Problem in diesem Zusammenhang ist das „Rosinenpicken“.

Was genau bedeutet Rosinenpicken und wie äußert es sich?

Agiles Rosinenpicken bedeutet nur einzelne Komponenten des agilen Frameworks auszuwählen, die zur existierenden Organisationsstruktur bzw. den persönlichen Einzelinteressen passen, oder die umgesetzt werden können ohne jemandem dabei auf die Füße zu treten. 

Zum Beispiel verstehen Mitglieder eines agilen Teams ihre agile Rolle als ein: „Ich kann machen, was ich will. Ich bin Expert:in“. Auf der anderen Seite gehen die Stakeholder davon aus, dass sie jederzeit alles ändern können, wie in einer Linienorganisation mit klarem autoritärem Durchgriff. In diesem Fall wird Agilität mit „grenzenloser Freiheit“ gleichgesetzt und nicht mit einem strukturierten, teilweise sehr eng definierten Prozess, der genutzt wird, um Komplexität zu reduzieren und innovativ zu arbeiten. Man versucht also, nur die „schmerzfreien“ Aspekte von Agilität herauszupicken und zu implementieren und die anderen außen vor zu lassen.  

Agilität ist kein all-you-can-eat-Buffet, bei dem man sich nur nimmt, was man mag und den Rest liegen lässt. Erstens müssen alle Frameworks (wie z.B. SAFe) an die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, wie z.B. an die Anforderungen der Branche, das länderspezifische Arbeitsrecht oder die Rechte des Betriebsrats. Problematisch dabei ist, dass es dazu keine Blaupause gibt, man benötigt erfahrene Experten. Und: Meist wurden diese notwendigen Änderungen nicht eingeplant und auch nicht eingepreist.  

Zweitens tut Veränderung weh und die Belegschaft leistet Widerstand. Die Mitarbeiter:innen haben zum Beispiel Angst davor Einfluss zu verlieren, das neue Konzept nicht zu verstehen oder nicht mehr die gleiche Stellung im Unternehmen einzunehmen. Alle diese Faktoren basieren auf grundlegenden psychologischen Bedürfnissen: Sicherheit, Vertrauen, Kontrolle, Selbstwertgefühl. Unter diesen Voraussetzungen kann ein agiles Framework nicht seine volle Wirkung entfalten. 

”Agile light” führt nicht zum vollen Erfolg

Es ist nicht erfolgversprechend, nur Rituale und Rollen einzuführen, die der Organisation und dem Management vertraut sind, oder sie einzuführen, ohne die notwendigen Befugnisse zu vergeben. Ein wichtiger Fakt, den die oberste Führungsebene bei ihren Entscheidungen über die Einführung agiler Methoden im Auge behalten muss. Ein agiles Framework kann nur dann sein volles Potenzial entfalten, wenn alle wichtigen Hebel mit voller Autorität eingesetzt und unterstützt werden. 

Was ist festgelegt und was kann und sollte angepasst werden?

Es gibt drei Hebel, die Sie im Blick haben sollten, um agiler Rosinenpickerei entgegenzuwirken und Ihre agile Transformation zu unterstützen: 

  1. Respektieren Sie die agilen Prinzipien und Werte: Eine wichtige Frage, die man sich stellen kann, ist: Passt diese Entscheidung zu den agilen Grundsätzen und Werten? Damit haben Sie einen guten Ausgangspunkt für eine agile Denkweise.
  2. Sicherstellen der Autorität: Stellen Sie sicher, dass die Personen innerhalb des Systems über das Wissen, die Unterstützung und die Autorität verfügen, die sie benötigen, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Es sollte Experten auf den jeweiligen Gebieten geben, die Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen.
  3. Kommunikation unterstützen und Führung einladen: Eine transparente Kommunikation, einschließlich klarer Führungsvorgaben, ist wichtig und viel leichter gesagt als getan. Eine niedrigschwellige Kommunikation in Kombination mit einem einladenden Führungsansatz wird den kulturellen Teil der agilen Transformation sicherstellen.

Wenn sich Ihr Unternehmen noch in der Anfangsphase der digitalen Transformation befindet oder Sie in einem hybriden Umfeld arbeiten, in dem beispielsweise ein (kleinerer) Teil Ihres Unternehmens bereits agil ist und andere Bereiche noch nach dem Wasserfall- oder System-Engineering-Prinzip arbeiten, ist es wichtig, die Schnittstellen zwischen diesen Arbeitsweisen zu definieren und zu pflegen. Dazu gehört, dass man sich gegenseitig das Arbeitsmodell erklärt und die Arbeit der anderen respektiert. Für diese Aufgabe ist es hilfreich, eine Rolle in Form eines ”Botschafters”, ”Mediators” oder ”Customer Success Lead” zu etablieren, der zwischen den verschiedenen Arbeitsweisen und den jeweiligen Beteiligten vermittelt. 

Mut zur Lücke

Die agile Transformation erfordert einen erheblichen Einsatz an Ressourcen und Belastbarkeit. Es gibt viele Unbekannte, auch wenn einige Rahmenwerke, wie SAFe, die aufgrund ihres technischen Niveaus den Eindruck von Sicherheit vermitteln. SAFe ist jedoch immer noch ”nur” ein Rahmenwerk, das angepasst werden muss, da es ein US-amerikanisches Rahmenwerk ist, das die EU-Arbeitsrichtlinien nicht berücksichtigt. Um agil zu werden, braucht man Mut, Visionen und Vertrauen in die Mitarbeitenden und das Management, sowie Verständnis für die Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen. Es gibt viele Fallstricke, die es bei der Einführung eines agilen Rahmens zu vermeiden gilt, und agile Rosinenpickerei ist nur einer davon. Behalten Sie das im Hinterkopf, vor allem, wenn Sie wichtige Entscheidungen wie einen ”Agile Readiness Check” treffen.  

Um die Widerstandskraft des Finanzsektors gegen interne wie externe Störungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu stärken, hat der EU-Gesetzgeber die Verordnung 2022/2554 zur „digitalen operationalen Resilienz“ erlassen, kurz DORA (Digital Operational Resilience Act). Sie gilt ab 17. Januar 2025 für fast alle Finanzunternehmen in der EU. Laut Artikel 2 DORA ist der Terminus Finanzunternehmen wörtlich zu verstehen, nicht im restringierten Sinn des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG). DORA enthält Vorschriften zur Sicherheit der Informationssysteme und Netze, mit denen Finanzhäuser ihr Kerngeschäft betreiben. Ihre Einhaltung soll die Kontinuität des Finanzgeschäfts in jeder Lage gewährleisten. Unternehmen, die Sicherheitsregeln oder Meldepflichten aus DORA verletzen, drohen harte Sanktionen.

Motive hinter DORA

Die Motive des EU-Gesetzgebers, dem Finanzsektor Vorgaben zur IKT-Härtung zu machen, lassen sich in drei Punkten zusammenfassen.

  1. Mit der Digitalisierung des Finanzsektors nimmt dessen Anfälligkeit für Cyberattacken ebenso zu wie der potenzielle Schaden. Neben vorsätzlichen Angriffen stellen gutwillig verursachte IT-Probleme wie Softwarefehler oder Systemausfälle ein hohes Risiko dar.
  2. DORA unterwirft auch externe IKT-Dienstleister der Überwachung durch die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) für Banken (EBA), Versicherer (EIOPA) sowie Wertpapiere (ESMA). In älteren Vorschriften zur IKT-Sicherheit waren Fremdleister noch nicht berücksichtigt.Mit der DORA-Verordnung sollen bereits geltende Regelwerke für Finanzakteure in Einklang gebracht werden. Beispielweise sind  dies die IT-Anforderungen an Banken (BAIT), Versicherer (VAIT), Kapitalverwalter (KAIT) sowie Zahlungsdienste (ZAIT).

Fahrplan

DORA trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Nach einer zweijährigen Implementierungsphase ist sie inklusive der verordneten Penetrationstests ab 17. Januar 2025 im Tagesgeschäft anzuwenden. Um spätestens dann startklar zu sein, müssen sich Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister sputen, die Zeit ist knapp bemessen.

Geltungsbereich

DORA gilt für fast alle in der EU regulierten Finanzunternehmen und deren externe IKT-Dienstleister. Der Adressatenkreis ist größer als derjenige der beiden EBA-Leitlinien zum IKT-Risikomanagement respektive zur Auslagerung. Für Kleinstunternehmen sieht die Verordnung Ausnahmen vor.

Gegenstand

Zur Steigerung der digitalen Resilienz des Finanzsektors regelt DORA vier Anwendungsfelder.

IKT-Risikomanagement

DORA geht davon aus, dass Finanzunternehmen über einen internen Governance- und Kontrollrahmen verfügen, mit dem sie IKT-Risiken im Griff behalten. Dieser Rahmen umfasst mindestens Strategien, Leit- und Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools zum Schutz der Daten, Hard- und Software sowie deren Standorte. Die Gesamtverantwortung für die Mittel und Maßnahmen des IKT-Risikomanagements liegt beim Vorstand oder Geschäftsführer. Diese halten ihre IKT-Kompetenz unter anderem durch regelmäßige Schulung auf dem neuesten Stand. Zuständigen Behörden sind auf Anfrage vollständige und aktuelle Informationen zu IKT-Risiken vorzulegen. Der Governance- und Kontrollrahmen ist mindestens jährlich zu dokumentieren und zu prüfen.

Umgang mit IKT-Vorfällen

DORA verpflichtet Finanzunternehmen, zur Erkennung, Behandlung und Meldung von IKT-Vorfällen einen regulären Prozess einzurichten. Vorfälle und Risiken sind zu erfassen und weiterzuverfolgen, Ursachen zu ermitteln, zu dokumentieren und abzustellen, um weiteren Fällen vorzubeugen. Der Prozess beginnt mit der Klassifikation der IKT-Risiken und Vorfälle. Schwerwiegende Vorfälle, definiert in Artikel 3 der Verordnung, müssen Finanzhäuser der zuständigen Behörde melden. Meldungen noch nicht realisierter Risiken sind erwünscht, aber freigestellt.

In Abstimmung mit der EU-Agentur für Cybersicherheit (European Network & Information Security Agency, ENISA) und der EZB entwerfen die Europäischen Aufsichtsbehörden technische Standards zu Inhalt und Form der Verfahren, Formulare und Vorlagen, mit denen Finanzunternehmen gravierende IKT-Vorfälle oder Risiken melden sollen. Bis Januar 2025 prüfen sie zudem die Möglichkeit, das IKT-Meldewesen auf einer EU-Plattform zu zentralisieren und damit zu vereinfachen. Die jeweilige Meldestelle ist gehalten, jeden Eingang zu bestätigen und nach Möglichkeit zeitnah Feedback zu liefern, etwa in Form anonymisierter Erkenntnisse aus Parallelfällen.

Resilienztest

Zum IKT-Risikomanagement gehört nach DORA ein methodisch solides, umfassendes Testprogramm zur Bewertung und Steigerung der digitalen operationalen Resilienz. Mit dem Resilienztest ist eine unabhängige Partei zu beauftragen. Sofern Interessenkonflikte ausgeschlossen sind und genügend Mittel bereitstehen, dürfen die Tester aus dem Unternehmen selbst stammen. Zudem sollen Finanzhäuser Leitlinien und Verfahren zur Priorisierung, Klassifizierung und Behebung der im Test ermittelten Probleme entwickeln.

Das Arsenal zum Testen betrieblicher IKT-Systeme und Tools reicht von Schwachstellenscans über Open-Source-Analysen, Netzsicherheitsbewertung und Szenarien bis zu Kompatibilitäts-, Leistungs- und Penetrationstests. Spätestens alle drei Jahre sollen Finanzunternehmen ihre IKT einem sogenannten bedrohungsorientierten Penetrationstest (Threat-Led Penetration Test, TLPT) unterziehen. Dabei simuliert ein autonomes Testteam einen realistischen Cyberangriff.

Zusammenarbeit mit IKT-Dienstleistern

Die Zusammenarbeit der Finanzunternehmen mit als kritisch eingestuften externen IKT-Dienstleistern unterliegt der Aufsicht durch die ESA. Die Einschätzung der Kritikalität obliegt ebenfalls diesen Behörden und stützt sich auf vier Kriterien:

  1. systemische Folgen des Ausfalls des IKT-Dienstleisters für die Stabilität, Kontinuität oder Qualität des Finanzgeschäfts
  2. Systemrelevanz der Finanzhäuser, die er betreut
  3. seine Relevanz für weitere Unternehmen des Finanzsektors, mit denen ein Finanzhaus eng zusammenarbeitet
  4. Grad der Substituierbarkeit des Dienstleisters

Für den Fall, dass bei einem IKT-Anbieter Risiken eintreten, die zum Ausfall oder zur Verschlechterung einer kritischen Leistung führen, verlangt Artikel 28 DORA von Finanzunternehmen eine Ausstiegsstrategie. Artikel 35 verpflichtet als kritisch eingestufte IKT-Dienstleister, den Europäischen Aufsichtsbehörden auf Verlangen Auskunft zu geben, Unterlagen zu überlassen, an Ermittlungen oder Inspektionen mitzuwirken und zu berichten. Bei Verweigerung, Restriktion oder Verschleppung der Zusammenarbeit mit den ESA drohen Zwangsgelder. Einmal im Jahr geben die ESA eine europaweite Liste kritischer IKT-Dienstleister heraus. Nicht auf der Liste zu stehen, dürfte sich auf Dauer als Wettbewerbsnachteil erweisen. Darum können sich IKT-Dienstleister auf Antrag in die Liste aufnehmen lassen, um sich freiwillig der europäischen Aufsicht zu unterstellen.

Knackpunkte der DORA-Compliance

Finanzunternehmen und deren IKT-Dienstleister dürfen den Aufwand zur Anpassung an DORA nicht unterschätzen. Dies sind die höchsten Hürden:

Komplexität

Europa sehnt sich nach Bürokratieabbau, DORA rennt in die Gegenrichtung. Was sie von ihren Adressaten verlangt, müssen diese aus dem extrem verbosen, verschachtelten und redundanten Text mühsam herausarbeiten. Das kostet Zeit und provoziert Missverständnisse. Zudem ist der Fahrplan angesichts der Fülle und Komplexität der Anforderungen eng getaktet, kompetenter Beistand mithin unerlässlich.

Kosten

Die DORA-Compliance wird insbesondere kleineren Finanzunternehmen hohe Kosten verursachen.

Abhängigkeit von Externen

Viele Finanzunternehmen sind in ihrem Kerngeschäft auf IKT-Dienste externer Anbieter angewiesen. Unter DORA müssen sie darüber wachen, dass auch ihre Dienstleister die Verordnung in vollem Umfang befolgen. Dies potenziert den Aufwand und dürfte sich in der Praxis als schwierig erweisen.

Überwachung und Berichterstattung

Aus DORA ergeben sich für Finanzunternehmen umfangreiche interne und externe Berichtspflichten. Sie sollten daher prüfen, ob sie über die nötigen Kanäle und Mechanismen verfügen, und etwaige Lücken rechtzeitig zum Beginn der Anwendbarkeit schließen.

So flankieren wir Ihr DORA-Projekt

Consileon berät Finanzunternehmen und deren IKT-Dienstleister in allen Phasen der DORA-Compliance von der Bestandsaufnahme bis zum Echtbetrieb. Der Umfang Ihres Projekts richtet sich unter anderem nach Betriebsgröße, aktuellem IT-Sicherheitsniveau sowie der Zahl der externen Dienstleister. Unsere Projektbegleitung gliedert sich in drei Schritte.

  1. Bedarfsanalyse. Hier klären wir, welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen intern schaffen muss, um DORA einzuhalten, und welche Mittel, Fähigkeiten und Systeme es dazu braucht.
  2. Folgenabschätzung, auch Impakt-Analyse genannt. Sie untersucht, wie sich DORA auf Ihre Geschäftsfelder, Teams und Systeme auswirken wird. So gewinnen Sie Planungssicherheit.
  3. Einführung der Sicherheitsstandards, Kontrollmechanismen und Software, die Sie zur Anwendung der Erkenntnisse aus den ersten beiden Schritten benötigen.

Wie gelingt es, aus der Erfüllung der regulatorischen Pflicht ein Kundenerlebnis mit Mehrwert zu machen?

Nachhaltige Geldanlagen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Neben einem wachsenden Kundeninteresse werden auch durch die Regulierung konkrete Anforderungen für die nachhaltige Anlagepraxis formuliert. Dieser Beitrag beleuchtet die Herausforderungen einer kundenorientierten Gestaltung der ESG-Anlageberatung und zeigt auf, wie ein Kundenerlebnis mit Mehrwert geschaffen werden kann.

Seit August 2022 besteht im Rahmen von MiFID II die Pflicht zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung. Obwohl in diversen Umfragen mehr als die Hälfte aller Retail-Investorinnen und -Investoren angab, Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen zu wollen, [1] wählten lediglich 15 bis 20 Prozent eine solche ESG-Option in der Anlageberatung tatsächlich aus. [2] Gründe dafür sind die Angst vor geringeren Renditen bei nachhaltigen Anlageprodukten, die „weltfremden“ regulatorischen Begriffe [3] sowie ein stellenweise limitiertes Produktangebot. Bisherige Projekterfahrungen von Consileon zeigen, dass viele Häuser bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen gut aufgestellt sind, jedoch Schwierigkeiten haben, die regulatorische Pflichterfüllung zu einem kundenorientierten Prozess weiterzuentwickeln. Auf aggregierter Ebene zeigten im Juli 2023 verdeckte Tests der BaFin , dass bei 87 Prozent der Anlageberatungen eine Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen grundsätzlich erfolgte. [4] Gleichzeitig sieht sich die BaFin jedoch veranlasst, bei einer Reihe deutscher Banken die aktuelle Umsetzung detailliert zu untersuchen. Die befragten Häuser sollen quantitative Angaben zum bisherigen Vertrieb nachhaltiger Anlageprodukte machen sowie Einblicke in die Gestaltung des Beratungsprozesses gewähren.

Angelehnt an die BaFin-Checkliste sowie auf Basis bereits vorhandener Marktanalysen und Erfahrungsberichten hat Consileon ein Konzept für die kundenzentrierte Gestaltung der ESG-Anlageberatung entwickelt, in dessen Mittelpunkt die folgenden Handlungsfelder stehen:

  1. Nachfrage- und Zielgruppenanalyse
  2. Produktangebot und -gestaltung
  3. Prozessrahmen und Kommunikation
  4. Beratungsprozess

1. Nachfrage- und Zielgruppenanalyse: Wie können die verschiedenen Nachhaltigkeitsbedürfnisse der eigenen Kundinnen und Kunden verstanden und strukturiert werden?

Viele Finanzinstitute haben nachhaltige Geldanlagen bereits als Wachstumsfeld für sich entdeckt. So gibt das Forum Nachhaltige Geldanlagen für 2022 ein Volumen von 475,8 Milliarden Euro für nachhaltige Publikumsfonds, Mandate und Spezialfonds in Deutschland an, was einem Wachstum von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. [5]

ESG_Anlageberatung
Abbildung 1: Nachhaltige Publikumsfonds, Mandate und Spezialfonds in Deutschland (in Milliarden Euro). Quelle: Forum Nachhaltige Geldanlagen (2023): Marktbericht nachhaltige Geldanlagen, S. 17

Wenngleich sich bei jüngeren Generationen tendenziell eine höhere Nachhaltigkeitsaffinität feststellen lässt, [6] sind Nachhaltigkeitspräferenzen ein hochgradig individuelles Thema. Während manche Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Investition lediglich besonders schädliche oder kontroverse Wirtschaftsbereiche (zum Beispiel fossile Energien oder Waffen) ausschließen möchten, erfüllen für andere selbst die „grünsten“ aller existierenden Produkte nicht den eigenen Nachhaltigkeitsanspruch. Aufgrund vielfältiger Nachhaltigkeitsdefinitionen und Begrifflichkeiten besteht aufseiten der Kundinnen und Kunden insgesamt eine große Unsicherheit, welches Produkt tatsächlich zu den eigenen Nachhaltigkeitspräferenzen passt. Kann ein Produkt die versprochene beziehungsweise von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erwartete Nachhaltigkeitswirkung nicht erzielen, droht dem Anbieter der Vorwurf des Greenwashings samt den daraus folgenden Reputationsrisiken.

Die Clusterung der Nachhaltigkeitsbedürfnisse der Kundinnen und Kunden sollte nicht erst im Beratungsgespräch, sondern idealerweise bereits im Vorfeld erfolgen. Im persönlichen Austausch kann die nachhaltigkeitsbezogene Ist-Analyse des Portfolios ein potenzieller Ausgangspunkt sein, in dessen Rahmen auch eine erste Annäherung an das regulatorische Fachvokabular möglich ist. Ein gemeinsamer Abgleich des nachhaltigkeitsbezogenen Ist- und Soll-Zustands kann anschließend die Grundlage für einen zielgerichteten Beratungsprozess bilden. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden durch interaktive Online-Anlagetools („Lernen Sie Ihre passende ESG-Anlage in nur 5 Minuten kennen“) niedrigschwellig an die Thematik und den verfügbaren Produktrahmen herangeführt werden. Eine transparente Darstellung, welche Nachhaltigkeitsbedürfnisse tatsächlich mit einem ESG-Produkt abgedeckt werden können, erhöht darüber hinaus das Vertrauen und die Kundenbindung.

2. Produktangebot und -gestaltung: Wie können Kundenbedürfnisse und Produktangebot aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt werden?

Selbst ein sorgfältig auf die Kundenbedürfnisse ausgerichteter Beratungsprozess kann an der Realität des vorhandenen Produktangebots scheitern. Zum Teil werden die Grenzen des Angebots auch durch die laufend weiterentwickelten regulatorischen Vorgaben gesetzt und erfordern zugleich eine permanente Überprüfung der Einstufung der eigenen Produkte. Impact- sowie Themeninvestments abseits der Klima- und Umweltdimension sind bei vielen Anbietern ein Schwachpunkt im Produktportfolio, insbesondere im Retailbereich.

Um den verschiedenen Nachhaltigkeitspräferenzen gerecht zu werden, umfasst das Produktangebot idealerweise eine Auswahl, die sowohl hinsichtlich des Ambitionsgrads (hell- bis dunkelgrün) als auch in Bezug auf den Themenschwerpunkt (von Klimaschutz bis Menschenrechte) Variationen ermöglicht. Speziell für Anlageprodukte mit großem Nachhaltigkeitsversprechen ist eine angemessene Aufbereitung der Nachhaltigkeitswirkung erforderlich, um für Kundinnen und Kunden den Impact der eigenen Anlage nachvollziehbar zu machen. Neben quantitativen Benchmarks („Durch Ihre Investitionen konnten xyz Tonnen CO2 eingespart werden“) kann durch Fallstudien zu unterstützten Projekten eine stärkere emotionale Bindung geschaffen werden.

3. Prozessrahmen und Kommunikation: Wie kann eine kundenspezifische ESG-Kommunikation gelingen und an den Beratungsprozess gekoppelt werden?

Die kundenindividuelle Gestaltung der Anlageberatung entfaltet ihre volle Wirkung erst bei einer entsprechenden Prozessintegration, unter anderem durch eine bereits zuvor erfolgte Clusterung der Nachhaltigkeitspräferenzen sowie eine Abfrage und Steigerung des nachhaltigkeitsbezogenen Vorwissens. Gleichzeitig bieten die Erfahrungen aus den Beratungsgesprächen wertvolle Einblicke in die nachhaltigkeitsbezogenen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden. Häufige Fragen zu bestimmten Bereichen der nachhaltigen Geldanlage können als Impuls für die Ausweitung und Anpassung der bisherigen Informationsbereitstellung dienen. Diskrepanzen zwischen den nachgefragten ESG-Anlagen und dem bestehenden Produktangebot bieten eine klare Orientierung für die diesbezügliche Weiterentwicklung. In diesem Zuge sollte das Ende des Beratungsgesprächs als Startschuss für die ESG-Customer-Journey gesehen werden, denn die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen erlauben eine spezifische Einschätzung der Kundinnen und Kunden, die über ökonomische Parameter hinausgeht. So können die hinterlegten Nachhaltigkeitspräferenzen für maßgeschneiderte Produktempfehlungen genutzt werden, die nicht nur den individuellen Risiko- und Renditeansprüchen entsprechen, sondern zugleich Themen mit persönlicher Bedeutung berücksichtigen. Dadurch ist eine individuellere Ansprache möglich, für die beispielsweise das Erreichen zuvor festgelegter, nachhaltiger Wirkungsziele der Anlage als Impuls zur regelmäßigen Kontaktaufnahme dienen kann.

4. Beratungsprozess: Wie muss der Prozessrahmen gestaltet werden, um eine strukturierte Beratung im Sinne der Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können?

Die Komplexität der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen hat ihre Ursache in der Abhängigkeit von einer Vielzahl aufsichtlicher Regelungen wie der EU-Taxonomie oder der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) sowie daraus abgeleiteten Fachbegriffen wie „Principle Adverse Impacts“ (nachteilige Umweltauswirkungen – PAI). Diese sind aus Kundensicht kaum mit dem jeweiligen Nachhaltigkeitsverständnis zu verknüpfen; die Anlageberatung muss daher als Übersetzer zwischen Regulierungs- und Kundensprache wirken.

Zudem sieht die Regulierung ein detailliertes Prozesskorsett für die Präferenzabfrage vor. Um einer Überfrachtung des Beratungsgesprächs entgegenzuwirken, müssen den Kundenberaterinnen und -beratern klare Prozessleitlinien zur Verfügung gestellt werden, die eine strukturierte Gesprächsführung ermöglichen. In diesem Kontext sind auch die aktuellen Grenzen des eigenen Produktangebots offen zu benennen, um Sackgassen im Beratungsgespräch („Für Ihre Präferenz können wir leider kein Produkt anbieten“) zu vermeiden.

Die abzufragenden Inhalte müssen in leicht verständlichen Teilfragen und kundengerechter Sprache formuliert sein. Dabei muss zwischen einer möglichst fundierten inhaltlichen Aufbereitung und einer Vereinfachung oder Zusammenfassung von Informationen abgewogen werden. So können bei Kundinnen und Kunden mit hoher Nachhaltigkeitskompetenz Erläuterungen zu grundlegenden Nachhaltigkeitsbegriffen verkürzt werden. Für Kunden mit geringer Erfahrung beim Thema Nachhaltigkeit können ausführliche Begriffsklärungen zu Anfang des Gesprächs das Sicherheitsgefühl während der Beratung erhöhen. Entsprechend ist es bei dunkelgrünen Produkten von größerer Bedeutung, den Kundinnen und Kunden die Nachhaltigkeitswirkung anhand geeigneter (quantitativer) Indikatoren zu verdeutlichen, als dies bei hellgrünen Produkten der Fall ist. Im Gegensatz zu klassischen ökonomischen Parametern wie Rendite und Risiko bieten Nachhaltigkeitsaspekte auch im Beratungsprozess die Chance für eine persönlichere Auseinandersetzung mit den Präferenzen und Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden. Durch Visualisierungen oder anschauliche Projektbeispiele können Kundinnen und Kunden auf einer emotionalen Ebene angesprochen werden. Eine transparente und individuelle Kundenansprache als klarer Gegenpol zu den rationalen regulatorischen Prozessvorgaben ermöglicht es Banken, sich von Wettbewerbern abzuheben und die ESG-Anlageberatung als Chance zur Vertiefung der Kundenbeziehung zu nutzen.

Fazit

Wenngleich die Vorgaben zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen zunächst mit einem hohen Integrationsaufwand einhergehen, bietet schon die reine Pflichterfüllung den idealen Einstieg, um Kundinnen und Kunden auf nachhaltige Geldanlagen aufmerksam zu machen und als Bank von der dynamischen Marktentwicklung zu profitieren. Aus einer kundenzentrierten Ausgestaltung der Prozesse (Kür) können neben einer Steigerung des Kundennutzens sowie einer stärkeren Kundenbindung auch wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der eigenen Prozesse und des Produktangebots abgeleitet werden. Damit dient ein kundenzentrierter ESG-Beratungsprozess als Beleg für die eigene ESG-Kompetenz und schafft Vertrauen für die Zusammenarbeit auf anderen Geschäftsfeldern mit Nachhaltigkeitsbezug, zum Beispiel bei der Finanzierung von Immobilien beziehungsweise deren (energetischer) Sanierung. Die nachhaltige Umgestaltung des Finanzmarkts ist nur noch eine Frage der Zeit. Die bestmögliche kundenorientierte Umsetzung der regulatorischen Anforderungen ist somit von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung und den Ausbau der eigenen Wettbewerbsfähigkeit.

Consileon zeichnet sich durch umfassende Erfahrung in der kundenorientierten Gestaltung von Prozessen aus. Dabei haben wir bereits für verschiedene Unternehmen Strategien zur Integration von ESG-Aspekten in der Anlageberatung entwickelt, die über die Erfüllung der regulatorischen Pflicht hinaus ein Kundenerlebnis mit Mehrwert schaffen. Falls auch Sie sich intensiver mit der kundenorientierten Gestaltung der ESG-Anlageberatung beschäftigen und nachhaltige Geldanlage als Wachstumschance nutzen möchten, freuen sich die Expertinnen und Experten von Consileon auf einen Austausch mit Ihnen.